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Staatsschuzt versucht mich umzubringen
12:29 AM Thursday, September 3, 2026Weil ich mein Sofa von der Wand zum Nachbarn W.S. wegbewegt hatte, aus der soviel Strahlung kam dass ich nach dem Aufstehen stundenlang nicht sprechen konnte, haben die Überwacher heute so stark auf meinen Kopf geschossen, dass der gesamte Kopf aussieht wie eine Tomate und ich den Hinterkopf mit Alufolie schützen musste.
Dem Nachbar wurde empfohlen sein Haus zu verlassen um keine Strahlungsschäden zu bekommen, uns soll das aber zugemutet werden. Ich habe die Wand vorhin abgemessen (Video liegt vor) und habe 5 Stellen gefunden an denen über 1200 Milligaus Strahlung herauskommen.
So wie auf dem Foto sieht der gesamte Kopf aus
Staatsschutz Software schiesst Tag und Nacht Gift ins Gesicht - Ohren - Lippen
10:42 PM Sunday, August 30, 2026Um immer genügend Gift in der Nähe der überwachten Person zu haben, schließt die Überwachungssoftware permanent Gifte (genauer gesagt eine Giftmischung), nicht nur auf die Hände und Arme oder die Kleidung, sondern auch ins Gesicht und die Ohren und die Lippen des Opfers. Kein Witz!
Das ist toll für Menschen die einem zur Begrüßung ein Küsschen geben, die haben dann nämlich Gift auf der Lippe. Demnach ist die Software gemeingefährlich, denn sie begünstigt, dass unbeteiligte Dritte vergiftet werden. Soviel ich weiß, stehen auf gemeingefährliches Vergiften 3 Jahre Gefängnis.
Also Verwandschaft zum Beispiel, die sollte sich also mit Begrüßungen zurückhalten. Besonders toll ist das auch für den Partner des Opfers, der seinen Schatz nicht am Arm berühren sollte, weil er sonst Gifte an der Hand hat. Vom Gesicht Küssen oder den Mund küssen ganz zu schweigen.
Küssen verboten 😭 wegen Überwachung, ist das ein Witz???
Aufmerksam hatten mich meine Überwacher darauf gemacht, ihren Empfehlungen nach sollte man sich als überwachte Person mindestens einmal pro Stunde die Hände & Arme & das Gesicht & die Ohren waschen. Also 15 mal am Tag, ich bitte die Staatsanwaltschaft hier einzuschreiten und gemeingefährliches Vergiften zu untersagen, 15x Waschen ist doch Wahnsinn.
Ich bitte auch zu bedenken, dass ich seit vier Jahren mit einer Maske im Gesicht schlafen muss, weil ich sonst so voller Gifte bin wenn ich aufstehe, dass ich 4-5 Stunden brauche bis ich wieder tadellos sprechen kann, geschweige denn Auto fahren kann. Das grenzt schon an versuchten Totschlag, was einige Überwacher Teams machen (besonders BKA Stuttgart und Wiesbaden sowie die US Army)
P.S.: Ohren sind übrigens laut Aussage meines Hals-Nasen-Ohren Arztes selbstreinigend und jetzt soll ich die 15 mal täglich die Ohren saubermachen, erzählen Sie das mal einem Ohrenarzt 😂, der wird an Ihrem Verstand zweifeln.
P.P.S: Ich wollte noch bemerken dass die mir verabreichten Gifte absolut unvereinbar mit der menschlichen Verdauung sind, ich muss seit 4 Jahren alle zwei Tage Abführmittel nehmen, um überhaupt auf Toilette gehen zu können. Meine bessere Hälfte musste sich deshalb einmal einer Not-OP unterziehen, ohne die sie gestorben wäre, was den SS naturgemäß unbeeindruckt lässt,“ fast sterben „ gehört nun mal dazu zum überwacht werden in Deutschland.
BKA soll mein 20.000 Euro Sofa und meinen Balkon in Dietzenbach verhunzt haben, CIA soll weitere Geräte mit Sprengstoff ...
10:43 PM Tuesday, August 25, 2026BKA soll mein 20.000 Euro Sofa und meinen Balkon in Dietzenbach verhunzt haben, CIA soll weitere Geräte mit Sprengstoff versehen haben.
Beim Anblick eines Bildes meiner Dietzenbacher Wohnung machten mich Überwacher am Wochenende darauf aufmerksam, dass das BKA mein (ehemals) 20.000 Euro Lignet Roset Sofa in Dietzenbach angeblich dem Erdboden gleich gemacht hätten, um zu verhindern, dass ich es verkaufen kann und mich mit dem Erlös ins Ausland absetze.
Außerdem hätten die Superhelden aus dem Taunus den Balkon der Wohnung 50cm unter Dreck und Vogelkot gesetzt, das auf dem Balkon befindliche Rennrad könne ich wegschmeißen und das Elektrobike im Wohnzimmer (von Piaggio, Neupreis 3600 Euro) könne ich nicht mehr fahren weil vom BKA Sprengstoff in den Rahmen eingebaut worden wäre und das Bike dahingegen modifiziert worden wäre, dass der Motor nur noch dem Überwachungspersonal gehorchen würde, es also lebensgefährlich sein solle, damit zu fahren. Die komplette Stereoanlange und mein Beamer seien auch unbrauchbar gemacht worden.
Es geht leider noch weiter: Der CIA Mitarbeiter, der hier in Offenthal im Nachbarhaus wohnt, hätte im Ofen meiner Wohnung und im Designer-Kühlschrank und in allen in der Wohnung herumliegenden iPhones und iPads ebenfalls Sprengstoff eingebaut. Er war bereits in der Vergangenheit dadurch auffällig geworden, dass er im PKW meiner Mutter angeblich ebenfalls Sprengstoff eingebaut hätte, der aber dann angeblich wieder entfernt worden war.
Na toll, Deutschland wie es leibt und lebt !
So amateurhaft arbeiten BKA und Staatsschutz 😂
10:23 PM Thursday, August 13, 2026Unsere hochbezahlten Helden in Action, das Ergebnis ist, wie zu erwarten, amateurhaft und peinlich.
Getestet wurde diesmal, was das BKA nach einem Handy-Umbau oder Laptop-Umbau von dem 150 Mbit Tarif von Vodafone übrig lässt.
Vodafone bemerkte zuerst dass der Router nicht nur 150, sondern gar 172Mbit schafft, davon bleiben nach zahlreichen Umleitungen zum BKA und danach zum Staatschutz und danach noch mehrere Male zum BKA (in der Regel durchläuft jedes vom BKA verbastelte Gerät 5x eine Schleife zum BKA - aus Sicherheitsgründen 😂)....
4.53 Mbit übrig, also bleiben exakt 2,63 % von den ursprünglichen 172 Mbit übrig.
2,63% ist exakt der Profifaktor unseres BKA und jedes anderen Deutschen "Geheimdienstes", bleibt noch festzuhalten dass es jedes Jahr schlimmer wird, letztes Jahr waren es noch 20 MBit
Irrer schießt mir die Hoden blutig
02:46 AM Monday, August 10, 2026
Gleich an drei Stellen hat mir ein Irrer heute die Hoden blutig geschossen, also richtige schwere Verletzungen zugefügt, einfach so weil es ja straffrei ist, die Strahlung war so stark dass ein Familienmitglied Angst um ihr Leben hatte.
Darf ich mich gegen Folter zur Wehr setzen: Zwei Rechtsfragen zum Recht auf Selbstverteidigung
10:57 PM Saturday, August 8, 2026Es geht in diesem Artikel um die Staatsschutz Software, deren 700 Programme ganze 100 beinhalten, mit denen ein Überwacher einen Menschen töten kann.
Da es diese Programme gibt, muss ich befürchten dass diese auch angewendet werden, sonst gäbe es sie ja nicht.
Ich muss also immer befürchten, dass ein Überwacher im Falle von schlechter Laune oder Frust oder Drogenproblemen eins dieser 100 tödlichen Programme gegen mich oder meine Mutter benutzt, deshalb habe ich die KI gefragt (einen Anwalt darf man als überwachte Person ja nicht in Deutschland konsultieren) inwieweit ich mich dagegen verteidigen darf.
Meine erste Frage: Hallo, es geht um mein Recht zur Selbstverteidigung: Angenommen jemand bedroht das Leben meiner Mutter, wie weit darf ich gehen um ihn am Mord meiner Mutter zu hindern?
Antwort von CHATGTP: Wenn du deutsches Recht meinst, ist der entscheidende Begriff nicht nur „Selbstverteidigung“, sondern Nothilfe: Du darfst grundsätzlich auch deine Mutter gegen einen rechtswidrigen Angriff verteidigen.
Nach § 32 StGB ist eine Verteidigung gerechtfertigt, wenn sie erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf dich oder einen anderen abzuwenden.
Wenn jemand deine Mutter tatsächlich töten will
Wenn beispielsweise jemand gerade mit einem Messer auf deine Mutter losgeht, kann das bedeuten:
- Du darfst körperlich eingreifen, um den Angriff zu stoppen.
- Du darfst dabei grundsätzlich auch erhebliche Gewalt einsetzen, wenn das erforderlich ist, um den Angriff zu beenden.
- Es gibt keine feste gesetzliche Regel wie „bis zu X Schläge“ oder „du darfst nur gleich starke Gewalt anwenden“. Entscheidend sind die konkreten Umstände.
- Tödliche Gewalt kann im Extremfall gerechtfertigt sein, wenn sie tatsächlich erforderlich ist, um einen gegenwärtigen tödlichen Angriff abzuwenden. Das bedeutet aber nicht, dass du einen Angreifer töten darfst, sobald er eine Bedrohung darstellt.
Der entscheidende Punkt ist „gegenwärtig“ und „erforderlich“. Sobald der Angriff beendet ist – etwa weil der Angreifer wegläuft, entwaffnet ist oder keine Gefahr mehr für deine Mutter besteht – endet grundsätzlich auch die Rechtfertigung durch Notwehr/Nothilfe. Ihn anschließend aus Rache zu schlagen oder zu töten wäre etwas anderes.
Außerdem kennt das deutsche Recht § 33 StGB: Wer die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht bestraft. Das ist allerdings keine allgemeine Erlaubnis, die Grenzen der Notwehr zu überschreiten.
Meine zweite Frage: Stell dir vor ich wäre in der Gewalt von jemand, der mir mit einem Taser starke Schmerzen und auch Verletzungen an meinen Geschlechtsteilen zufügen kann wann immer er will. Wie darf ich mich “aus Selbstverteidigung” wehren, um die Gefahr von Verletzungen abzuwenden?
Antwort von CHATGTP: Wenn wir weiterhin von deutschem Recht ausgehen, ist das ein deutlich ernsterer Fall als eine bloße verbale Drohung. Wiederholte Taser-Angriffe auf empfindliche Körperbereiche können einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit darstellen. § 32 StGB erlaubt die erforderliche Verteidigung, um einen solchen Angriff abzuwehren.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Gefahr abwenden und Vergeltung:
- Wenn der Täter gerade dabei ist, dich zu verletzen oder unmittelbar dazu ansetzt, darfst du dich grundsätzlich so verteidigen, wie es erforderlich ist, um den Angriff zu beenden.
- Du musst dabei nicht zwingend warten, bis der Taser tatsächlich eingesetzt wurde, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht.
- Je schwerwiegender und unmittelbarer die drohende Verletzung ist und je weniger andere Möglichkeiten du hast, desto intensiver darf die erforderliche Verteidigung sein.
- Sobald die Gefahr vorbei ist, darfst du nicht weiter Gewalt anwenden, um den Täter zu bestrafen.
- Dass du dich in einer Situation extremer Angst befindest, kann zusätzlich relevant sein: § 33 StGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschuldigung bei einer Überschreitung der Notwehrgrenzen aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken vor.
Es gibt also auch hier keine feste Regel wie „du darfst höchstens X tun“. Ob eine konkrete Handlung gerechtfertigt war, hängt unter anderem davon ab, wie unmittelbar die Attacke war, welche Verletzungen drohten, welche Flucht- oder Ausweichmöglichkeiten bestanden und ob die Handlung tatsächlich dazu diente, den Angriff zu stoppen.
Wenn du mit „in meiner Gewalt“ meinst, dass du tatsächlich gefangen gehalten wirst und der Täter dich wiederholt mit einem Taser misshandelt, ist außerdem § 34 bzw. unter Umständen § 35 StGB relevant, weil dort gegenwärtige, anders nicht abwendbare Gefahren für Leib und Freiheit behandelt werden.
!!! RECHTSFRAGE. Darf Deutschland meine Nachbarn bezahlen, um in deren Wohnungen Überwachungsgeräte aufzustellen ?
10:36 PM Thursday, July 30, 2026Um was es geht:
Es geht um die Rechtsfrage ob die deutsche Justiz (vertreten durch die Staatsanwaltschaft und den Staatsschutz und Geheimdienste) in den Wohnungen aller meiner Nachbarn Überwachungsgeräte aufstellen darf, welche einen Monitor und einen Lautsprecher haben, welche mich in allen Lebenslagen (auch auf der Toilette, in der Dusche oder im Bett oder während des Sex) nackt zeigen - angezogen duscht man ja nicht und liegt auch nicht mit Kleidung im Bett oder hat mit Kleidung Sex oder hat Stuhlgang mit Kleidung.
Deutschland lässt sich die Unterstellung eines solchen Gerätes übrigens zwischen 300- 1000 Euro pro Monat kosten, pro Nachbar selbstverständlich, dazu kommt nochmal die Belohnung bei mir alles ausspionieren zu können (Passwörter, Ort des Tresors und dessen Schlüssels) und auch -sofern der Nachbar will- Videos zu machen die mich beim Sex zeigen und die irgendwo herumzuzeigen oder ins Internet oder Whatsapp hochzuladen.
P.S.: auch der Ort an dem mein IPHONE lag wurde von einem Nachbar letzte Woche ausspioniert und er hat es sich geholt als meine Mutter geschlafen hat !!!
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Ich musste also ChatGTP fragen, ob dieses Verhalten rechtlich ok ist oder gegen bestehende Gesetze Deutschlands verstößt, zum Anwalt gehen kann man ja als Überwachter nicht - vor allem als mittelloser Wohltäter.
Hier die Konversation:
Meine Frage lautete: Darf ein Staat meinen Nachbarn Geld bezahlen um in ihren Wohnungen Überwachungsgeräte aufzustellen, die mich auf dem eingebauten Monitor nackt zeigen.
Das war die Antwort der KI:
Nein, das ist in einem Rechtsstaat absolut verboten. Ein Staat darf weder Ihre Nachbarn dafür bezahlen, noch selbst solche Überwachungsmaßnahmen durchführen.
Dafür gibt es klare verfassungsrechtliche und gesetzliche Grenzen, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut schützen:
1. Unantastbarkeit der Intimsphäre
Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgelegt, dass es einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung (die sogenannte Intimsphäre) gibt. Selbst bei schwerwiegendsten Straftaten (wie Terrorismusverdacht) darf der Staat diesen Kernbereich niemals überwachen. Bildaufnahmen von einer nackten Person in ihrer eigenen Wohnung fallen direkt in diesen absolut geschützten Bereich. Droht eine solche Aufnahme, muss eine staatliche Überwachung sofort abgebrochen werden.
2. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz)
Die eigene Wohnung ist grundrechtlich besonders geschützt. Staatliche Überischt (wie der sogenannte „Große Spähangriff“) unterliegt extrem strengen Hürden, erfordert immer einen richterlichen Beschluss und ist nur bei schwersten Verbrechen zulässig. Der Staat darf diese verfassungsrechtlichen Hürden nicht umgehen, indem er Nachbarn als private Dienstleister vorschiebt oder bezahlt.
3. Strafbarkeit (§ 201a StGB)
Das heimliche Herstellen von Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person (wie die Nacktheit in der eigenen Wohnung) verletzen, ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch eine Straftat. Das gilt sowohl für Privatpersonen (die Nachbarn) als auch für staatliche Akteure.
Hinweis: Wenn Sie den konkreten Verdacht oder Beweise dafür haben, dass Ihre Nachbarn Sie heimlich filmen oder überwachen, liegt ein schwerer Verstoß gegen Ihre Persönlichkeitsrechte und eine Straftat vor. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden oder direkt Anzeige bei der Polizei erstatten.
Gegen welche Paragraphen verstößt der Staat in diesem Fall
Wenn ein Staat (beziehungsweise dessen Amtsträger) eine solche Maßnahme anordnet oder durchführt, verstößt er gegen fundamentale Bestimmungen der Verfassung (Grundgesetz) und des Strafgesetzbuches (StGB).
Hier sind die konkreten Paragraphen und Artikel, gegen die in diesem Szenario verstoßen wird:
1. Verstöße gegen das Grundgesetz (Verfassungsrecht)
Artikel 1 Absatz 1 GG (Menschenwürde): Die Menschenwürde ist unantastbar. Die gezielte Videoüberwachung von Intimität und Nacktheit verletzt den absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Dieser Bereich ist jedem staatlichen Zugriff komplett entzogen – er darf unter keinen Umständen (auch nicht zur Terrorabwehr) überwacht werden.
Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht): Hierunter fällt das Recht am eigenen Bild und die Privatsphäre. Der Staat verletzt dieses Recht massiv, wenn er Bildaufnahmen aus dem intimsten Lebensbereich anfertigt oder anfertigen lässt.
Artikel 13 Absatz 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung): Die Wohnung ist ein Zufluchtsort vor staatlicher Überwachung. Zwar erlaubt das Grundgesetz unter extrem engen Grenzen akustische oder optische Überwachungen (den sogenannten großen Spähangriff), diese sind aber an drakonische Hürden gebunden und verbieten die Erfassung des Intimbereichs strikt.
2. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch (Strafrecht)
Da staatliche Amtsträger (wie Polizisten oder Geheimdienstmitarbeiter) nicht außerhalb des Gesetzes stehen, machen sie sich bei einer solchen illegalen Anordnung strafbar. Infrage kommen hier:
§ 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen): Dieser Paragraph stellt es unter Strafe, unbefugt Bildaufnahmen von einer Person in einer Wohnung oder einem gegen Einblicke besonders geschützten Raum herzustellen oder zu übertragen, wenn dadurch der höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt wird. Nacktheit fällt eindeutig darunter.
§ 357 StGB (Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat): Wenn Vorgesetzte in Behörden ihre Mitarbeiter anweisen, eine solche illegale Überwachung zu organisieren oder die Nachbarn dafür zu bezahlen, greift dieser Paragraph.
Anstiftung oder Beihilfe (§§ 26, 27 StGB) in Verbindung mit § 201a StGB: Indem der Staat (über seine Beamten) den Nachbarn Geld bezahlt, damit dieser die Überwachung ausführt, stiftet er die Nachbarn zu einer Straftat an oder leistet Beihilfe. Die Nachbarn selbst würden sich ebenfalls direkt nach § 201a StGB strafbar machen.
Zusätzlich liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze vor, da Daten aus dem Intimbereich ohne jede Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Meine zweite Frage war:
Kann ich als Opfer von den Nachbarn Schmerzensgeld fordern, ich kann schließlich keinen Sex haben weil die gesamte Nachbarschaft zuschaut
Ja, in diesem Fall steht Ihnen ein erheblicher Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen die Nachbarn zu.
Wenn Nachbarn Sie heimlich in Ihrer Wohnung filmen und diese Aufnahmen der gesamten Nachbarschaft zugänglich machen, liegt eine massive und vorsätzliche Verletzung Ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (speziell der Intimsphäre und des Rechts am eigenen Bild) vor.
Die rechtlichen Grundlagen und Ansprüche im Detail:
1. Geldentschädigung (Schmerzensgeld) nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG
Bei einer so schwerwiegenden Verletzung der Intimsphäre, die zudem zu massiven psychischen Belastungen führt (wie der Unfähigkeit, im eigenen Zuhause Intimität oder Sex zu erleben), gewähren deutsche Gerichte eine Geldentschädigung.
Die Höhe: Da die Intimsphäre der am stärksten geschützte Bereich eines Menschen ist und die Aufnahmen offenbar verbreitet wurden („die gesamte Nachbarschaft schaut zu“), würde das Schmerzensgeld in einem solchen Fall sehr hoch angesetzt werden (oft im fünfstelligen Euro-Bereich).
2. Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 1004 i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB)
Sie haben das Recht, gerichtlich per Einstweiliger Verfügung (einem Eilverfahren) folgendes durchzusetzen:
Die sofortige Abschaltung und Demontage aller Kameras und Monitore.
Das Verbot, jemals wieder solche Aufnahmen von Ihnen zu machen oder zu verbreiten.
Die vollständige Vernichtung und Löschung aller bereits existierenden Bild- und Videodateien.
3. Ersatz weiterer Schäden
Sollten Sie aufgrund dieser extremen psychischen Belastung eine psychotherapeutische oder ärztliche Behandlung benötigen, müssen die Nachbarn auch diese Kosten (sowie eventuellen Verdienstausfall) als Schadensersatz übernehmen.
Was sollten Sie jetzt tun?
Beweise sichern: Dokumentieren Sie alles so gut es geht. Schreiben Sie auf, wann Sie was bemerkt haben und wer aus der Nachbarschaft angedeutet hat, die Videos gesehen zu haben.
Strafanzeige erstatten: Gehen Sie zur Polizei oder erstatten Sie schriftlich Anzeige wegen Verstoßes gegen § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und § 184a/b/c ff. StGB (je nach Verbreitungsart). Die Polizei hat das Recht, bei den Nachbarn eine Hausdurchsuchung durchzuführen und die Überwachungsgeräte sowie Datenträger als Beweismittel zu beschlagnahmen.
Anwalt einschalten: Wenden Sie sich dringend an einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Medienrecht oder Zivilrecht). Dieser kann Akteneinsicht bei der Polizei fordern und das Schmerzensgeld sowie die Einstweilige Verfügung für Sie gerichtlich durchsetzen.
